Versicherungsvermittler und Versicherungsberater (VV)
Versicherungsvermittler und -berater bedürfen in der Regel einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in dem o.g. Online-Register verzeichnen lassen.
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