Gewohnheitsrecht auf Parkplatz (AG Flensburg, 68 C 691/97)
Parkt ein Mieter sein Auto jahrelang vor einer von ihm gemieteten Garage, ist der Platz vor der Garage jedoch nicht mitvermietet, so kann der Vermieter nach so langer Zeit nicht fordern, das Auto nicht mehr dort zu parken, zumal ihm daraus bisher keine Nachteile entstanden sind.

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