Wer Klo nie reinigt, bezahlt es später (AG Osnabrück, 47 C 9/03)
Ist erwiesen, dass ein Mieter während seiner Mietzeit (hier: 20 Monate) weder die Toilette noch die Duschabtrennung gereinigt hat, so kann der Vermieter wegen der "schuldhaften Verletzung einer Mieternebenpflicht" die anteiligen Kosten (bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren) für den Ersatz verlangen.