Geplatzter Reifen (OLG Stuttgart, 7 U 128/00)
Hat ein Autofahrer vor Fahrtantritt die Reifen geprüft, so muss er dies nicht erneut tun, wenn er auf einer insgesamt 30 Kilometer langen Fahrt einen kurzen Stopp einlegt. Platzt dann auf der Weiterfahrt ein Reifen, so hat der Beifahrer keinen Schadensersatzanspruch, wenn er nicht beweisen kann, dass die Reifenkontrolle mangelhaft war oder auf dem Weg zum Zwischenhalt Umstände eingetreten sind, die eine nochmalige Prüfung erforderlich gemacht hätten.

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