Betrunkener Fußgänger wird schwer verletzt (LG Detmold, 9 O 265/98)
Erstaunlich: Wer als Fußgänger betrunken von einem Auto angefahren wird und schwere Schäden davonträgt, hat dennoch Anspruch auf hohes Schmerzensgeld. Der Fußgänger, nach dem Unfall schwerstbehindert, bekam 350.000 Euro zugesprochen.

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