Versicherungen & Immobilien Dausch
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Immobilienmakler Dausch

 

Gültige allgemeine Geschäftsbedingungen von Andreas Dausch, Versicherungen & Immobilien, Landeckweg 11, 76831 Eschbach, für den Bereich Immobilien

 

§ 1 Allgemeines

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung, oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Werden keine davon abweichenden Vereinbarungen getroffen, gilt eine feste Vertragslaufzeit von sechs Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere drei Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt hat.

 

§ 2 Eigentümerangaben

Die Vermittlungs-/Nachweistätigkeit erfolgt auf Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünften und Informationen.

 

§ 3 Alleinauftrag für Verkäufer/Vermieter

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrags mit uns, andere Makler mit Vermittlungs-/Nachweistätigkeiten betreffend des Vermietungs-, oder Verkaufsobjektes zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Vertragspartner für die hierdurch entstehenden Schäden. Im Gegenzug verpflichten wir uns in angemessener Weise für den Auftraggeber tätig zu werden.

 

§ 4 Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit kein Interessenskonflikt vorliegt.

 

§ 5 Mitteilungspflicht des Miet- oder Kaufinteressenten bei Kenntnis

Kennt der Miet- oder Kaufinteressent bei Abschluss des Maklervertrages oder der Provisionsvereinbarung den Vertragsgegenstand sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 6 Ersatzgeschäft

Kommt durch unsere Vermittlung-/Nachweistätigkeit statt des ursprünglich angestrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Der übliche Maklerlohn bei einem Miet- oder Kaufvertrag als Ersatzgeschäft beläuft sich nach der Berechnung in § 8 dieser AGB, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

 

§ 7 Weitergabeverbot

Unsere gesamte Vermittlungs-/Nachweistätigkeit, Objektexposés und die von uns erteilten Objekt-/vertragsbezogenen Informationen sind ausschließlich für die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet mit den Informationen vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Bei schuldhaftem Verstoß hiergegen, haftet der Kunde uns gegenüber auf Schadenersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs-/Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.

 

§ 8 Provisionsanspruch und Auskunftsverpflichtung

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer Vermittlungs-/Nachweistätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchem Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Sollte der Verkäufer/Vermieter das Auftragsobjekt innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung unseres Auftragsverhältnisses direkt an einen Interessenten veräußern, dem wir das Angebot während der Auftragslaufzeit unterbreitet haben, steht uns ebenfalls die vereinbarte Courtage in voller Höhe zu.

 

§ 9 Courtage

  • An- und Verkauf von Einfamilienhäusern (ggf. mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen, vom notariell vereinbarten Gesamtkaufpreis, jeweils 3,57% inkl. MwSt., vom Käufer und Verkäufer.
  • An- und Verkauf von Grundstücken und Häusern ab 2 Wohneinheiten vom notariell vereinbarten Gesamtkaufpreis, jeweils 3,57% inkl. MwSt., vom Käufer und Verkäufer.
  • bei Vermietung/Verpachtung: zahlbar vom Vermieter/Verpächter., bei Wohnräumen: 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt., bei Abschluss eines Gewerberaummietvertrages 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt.
  • Bei besonderen Objekten, insbesondere Gewerbeobjekten, oder schwieriger Vermarktung, können hiervon abweichende Courtagen vereinbart werden.
  • Suchaufträge für Mietwohnungen werden, aufgrund der letzten gesetzlichen Änderung zur Regelung der Maklerprovision (Bestellerprinzip), nicht angenommen.

§ 9 Zurückbehaltungs-/ und Aufrechnungsrechte

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

 

§ 10 Hinweis zum Datenschutz

Der Kunde/Auftraggeber willigt ein, dass die Firma Andreas Dausch, Versicherungen & Immobilien, Daten die sich aus den Objektunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese an die mögliche andere Vertragspartei im erforderlichen Umfang übermittelt. Die Firma Andreas Dausch, Versicherungen & Immobilien, erhebt für ihre Maklertätigkeit von Interessenten folgende Daten: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Diese Daten werden ausschließlich erhoben und verwendet, um den Maklerauftrag zu erfüllen. Diese Daten werden nur dann an den Eigentümer des Objekts weitergegeben, wenn die Interessenten in Verkaufsverhandlungen treten wollen oder zur Sicherung unserer Provisionsansprüche, wenn der Maklervertrag mit dem Eigentümer vorzeitig beendet wurde, ohne dass die Immobilie verkauft oder vermietet wurde.

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 76831 Eschbach, soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls diese Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten sollte.

 

Stand dieser AGB 02/2022

 

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