Versicherungen & Immobilien Dausch
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Wie hilft der Staat?

Eine sehr gute und ausführliche Übersicht über staatliche Förderungen finden Sie hier:  http://www.bauherr-profi.de/wohnungsbaufoerderung.htm#text

Die nachfolgenden Erläuterungen geben ebenfalls eine ausreichende Übersicht:

  • selbstgenutztes Eigentum:
  • Als Förderungen kommen hauptsächlich die KfW Programme für junge Familien und Familien mit Kindern in Frage. Ausführliche Beschreibungen gibt es unter: http://www.bauherr-profi.de/wohnungsbaufoerderung.htm#text
  • Für Kaufverträge und Bauanträge bis zum 31.12.2005 gab es die Eigenheimzulage und das Baukindergeld. Diese Förderungen wurden von der von uns gewählten Regierung jedoch ersatzlos gestrichen.
  • Grundsätzlich sollte beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum ein Eigenkapital von mindestens 20% vorhanden sein.
  • vermietetes Eigentum:
    • Da Sie bei mir so genannte "Steuersparmodelle" nicht erhalten, finden Sie im folgenden nur die Möglichkeiten einer klassischen Anlage. Der Erwerb einer vermieteten Immobilie ist zu sehen wie der Besitz einer Firma. Das bedeutet, dass den Einnahmen die durch die Immobilie erfolgen, die Ausgaben gegenübergestellt werden. Diese Gegenüberstellung führt in der Regel gerade in den ersten Jahren zu einem Negativeinkommen. Dieses Negativeinkommen verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen und führt zu einer Steuerersparnis. Dies kann bei höheren Einkommen dazu führen, dass der Immobilienkauf, sogar ohne Eigenkapital, mit einem minimalen monatlichen Aufwand oder sogar einem Überschuss möglich ist. Ein aktuelles Beispiel aus meinem Verkaufsangebot finden Sie unter den Berechnungen.
    • Doch jetzt zu den Zahlen:

Zu den Einnahmen zählen:

Miete

 

 

Die Ausgaben setzen sich zusammen:

Zinsen

 

AfA (Abschreibung für Abnutzung)

 

 

Bei Altbau:

50 Jahre à 2% aus Bemessungsgrundlage

 

 

Bei Neubau:

gleiche Förderung wie Altbau seit einigen Jahren

 

Sonstige Werbungskosten

 

Rücklagen (bringt keine Steuerersparnis)

Die Bemessungsgrundlage wird errechnet aus den entstandenen Kosten verringert um den Grundstücksanteil und bewegt sich in der Regel bei ca. 90% des Kaufpreises.

 

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