Versicherungen & Immobilien Dausch
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Sowohl Versicherungsvermittler als auch Finanzanlagenvermittler müssen sich in Online-Registern verzeichnen lassen, die beim DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) eingerichtet wurden und von den Industrie- und Handelskammern unter der Adresse www.vermittlerregister.info geführt werden.

Finanzanlagenvermittler (FAV)

Gewerblich tätige Finanzanlagenvermittler unterliegen seit dem 1. Januar 2013 neuen Berufszugangsvoraussetzungen. Wie bisher benötigen sie eine Erlaubnis, für deren Erteilung - je nach Bundesland - entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder staatliche Stellen zuständig sind. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen ist künftig zusätzlich der Nachweis der Sachkunde und einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Zudem müssen sich Finanzanlagenvermittler in dem o.g. Online-Register registrieren lassen.

Versicherungsvermittler und Versicherungsberater (VV)

Versicherungsvermittler und -berater bedürfen in der Regel einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in dem o.g.  Online-Register verzeichnen lassen.

Folgende Vermittlertypen sind zu unterscheiden:


- Versicherungsvertreter mit Erlaubnis (§ 34d Abs. 1 GewO)
- Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung (§ 34d Abs. 3 GewO, produktakzessorisch)
- Gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 4 GewO)

- Versicherungsberater mit Erlaubnis (§ 34e Abs. 1 GewO)

- Versicherungsmakler mit Erlaubnis (§ 34d Abs. 1 GewO)
- Versicherungsmakler mit Erlaubnisbefreiung (§ 34d Abs. 3 GewO, produktakzessorisch)

- Registrierungs- und Erlaubnisfreie Vermittler (Annexvermittler)

 

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